Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hosting und Serverleistungen

PIONAGBAllgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting und Serverleistungen

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig für unsere Hosting-Dienstleistungen sowie sämtliche Server-bezogenen Leistungen.

Für alle anderen Rechtsgeschäfte gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Definitionen

    1. Nachfolgende Definitionen gelten für alle Bestimmungen in diesen AGB sowie für alle von uns verfassten Angebote und Verträge.

    2. PION Websystems GmbH wird nachfolgend "PION" genannt.

    3. (Potentielle) Kunden, Auftraggeber, Vertragspartner sowie deren jeweiligen Pluralformen werden nachfolgend als "Kunde" bezeichnet.

    4. "Schriftform", "Schriftlichkeit", "schriftlich" bedeuten immer "per Post, Telefax oder E-Mail".

  2. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen PION und dem Kunden.

    2. Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Geschäftspartners, welche den (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen von PION widersprechen, sind nicht anwendbar, außer PION hat der Anwendbarkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    3. Die AGB von PION gelten außerdem für alle weiteren geschäftlichen Vereinbarungen (Folgeaufträge, Folgegeschäfte) uneingeschränkt.

    4. Widersprechen einzelne Bestimmungen in einem von PION schriftlich gestellten Angebot oder Vertrag einzelnen Bestimmungen in diesen AGB, dann genießen die jeweiligen Vertragsbestimmungen Vorrang.

    5. PION behält sich das Recht auf Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB vor, solange diese unter Berücksichtigung der Interessen PIONs für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Änderung nicht binnen 3 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wurde. Von diesem Gebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Die Klausel ist nicht anwendbar für die vertraglichen Hauptleistungen.

    6. Die vorliegenden AGB gelten ab dem 01.03.2013.

  3. Angebote, Verträge

    1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Kostenabschätzungen, Preisangaben von PION sind immer freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges angegeben ist.

    2. Angebote von PION können nur dann verbindlich sein, wenn sie wörtlich als solche gekennzeichnet dem Kunden schriftlich zugegangen sind und von einem vertretungsbefugten Organ übermittelt/übergeben wurden.

    3. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

    4. Schriftliche Angebote und Verträge geben das Vereinbarte vollständig wieder. Es gelten keine mündlichen Nebenabreden.

    5. Unsere Angebote sind stets als Gesamtangebote zu betrachten. Der Kunde kann nur dann einzelne Teilleistungen auswählen, wenn das im Angebot ausdrücklich festgehalten oder von PION ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

    6. Angebote von PION müssen zu ihrer Wirksamkeit binnen 72 Stunden ab Zugang angenommen werden, sofern im Angebot keine andere Frist festgesetzt wurde.

    7. Angebote von PION können ausschließlich schriftlich angenommen werden.

    8. Angebote und Verträge sind Eigentum von PION und vertraulich. Ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung von PION ist der Kunde berechtigt, es an Dritte weiterzugeben. Bei Missbrauch behält sich PION rechtliche Schritte vor.

    9. PION ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis einer oder mehrerer Personen zu überprüfen oder sicherzustellen, wenn diese glaubwürdig als Vertretungsbefugte des (potentiellen) Geschäftspartners auftreten. Deren Erklärungen sind für den Kunden verbindlich.

  4. Vertragsgegenstand

    1. PION stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung Speicherplatz am Server zur Verfügung und schuldet sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen (insgesamt als „Webhostingleistungen“ oder als „Webserver“ bezeichnet). Der Kunde ist nicht berechtigt, jene Räumlichkeiten zu betreten, in welchen sich die Serverhardware befindet. Ebenso hat der Kunde keinerlei dingliche Rechte an der Serverhardware. PION gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,9% im Jahresdurchschnitt. PION ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.

    2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Datenbanken und Log-Files etc.

    3. PION bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder PION aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.

    4. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von PION, die nicht ausdrücklich Teil der Beschreibung kostenpflichtiger Leistung sind, können von PION jederzeit eingestellt werden, ohne dass der Kunde darüber informiert werden muss.

    5. PION hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

    6. PION kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). PION hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

  5. Rücktrittsrecht, Fristen

    1. Sofern nicht Gründe, welche PION schuldhaft verursacht hat, ausschlaggebend für einen Rücktritt vom Vertrag sind, steht PION jedenfalls eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und in diesem Zusammenhang angefallene Aufwände zu. Maßgeblich sind die Stunden- und Tagessätze auf Regiebasis laut unserer jeweils aktuellen, allgemeinen Preisliste.

    2. PION ist berechtigt, sein Angebot zurückzuziehen beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde relevante, sich auf PION nachteilig auswirkende, projektspezifische Umstände PION nicht rechtzeitig zur Kenntnis gebracht hat.

    3. Falls Gründe, welche der Kunde zu vertreten hat, die Leistungserbringung durch PION unmöglich, unzumutbar oder unverhältnismäßig machen, ist PION berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Verantwortlichkeiten des Kunden

    1. Der Kunde versichert und haftet dafür, dass er über alle erforderlichen Rechte, wie sie PION zur Verarbeitung und Verwendung benötigt, an jenen Texten, Dateien, Grafiken, Videos, Software und sonstigen Inhalten verfügt, welche er PION im Rahmen des Projekts zur Verfügung stellt oder anweist zu verwenden.

    2. Zudem ist der Kunde für alle rechtlichen Erfordernisse und notwendigen Genehmigungen zur Betreibung seiner Website oder des Systems verantwortlich.

    3. Weiters ist ausschließlich der Kunde für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die auf dem Webserver abrufbar oder gespeichert sind, verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem von PION abgelegt sind und lediglich unter einer über PION registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig werden bzw denen der Kunde wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von PION gewährt.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, die von PION erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten streng geheim zu halten und PION unverzüglich zu verständigen, wenn ihm bekannt wird, dass Dritte unbefugt Kenntnis der Daten und/oder Passwörter erlangt haben.

    5. Grundsätzlich kann der Kunde jederzeit unmittelbar nach dem Login sein Passwort ändern. Zugangsdaten, welche der Kunde von PION erhalten hat, sind vom Kunden unverzüglich nach dem ersten Login zu ändern. Sollte der Kunde nicht wissen, wie er seine Passwörter ändern kann, wird er von PION eine Anleitung einfordern.

    6. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich sichere Passwörter zu verwenden. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens 10 druckbaren Zeichen und enthält Zahlen, Buchstaben (Groß- und Kleinschreibung) sowie Sonderzeichen. Unter unseren Tools finden Sie einen Passwort-Generator, welcher sichere Passwörter generieren kann.

    7. Wenn der Kunde selbstständig Software oder Softwarekomponenten auf den Server lädt, ist er verpflichtet, diese stets mit Updates zu versorgen und am aktuellen Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Open-Source Software und deren Module.

    8. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle Daten, die PION mitgeteilt werden, richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch schriftliche Mitteilung PION mitzuteilen.

    9. Der Kunde verpflichtet sich, PION unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

    10. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten durch PION, soweit diese rechtzeitig durch PION angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Webserver zu speichern.

    11. Damit PION die rechtzeitige Fertigstellung/Durchführung seiner Produkte und Leistungen gewährleisten kann, muss der Kunde alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten so bald wie möglich zur Verfügung stellen. Wenn PION dem Kunden verschiedene Durchführungsalternativen zur Auswahl vorlegt, muss der Kunde möglichst rasch eine Entscheidung finden und sie PION mitteilen.

  7. Nutzungseinschränkungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

    1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden PIONs, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung PIONs gestattet:

      • Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;

      • Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;

      • ein Chat-System zu betreiben.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des KSchG, des ECG und des Mediengesetzes, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.

    3. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, bezogene Leistungen (insbesondere: Webspace, Cronjobs, Rechenleistung, ...) an Dritte weiter zu verkaufen, sofern das nicht ausdrücklich von PION schriftlich genehmigt wurde.

    5. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen die obigen Ziffern der Nutzungseinschränkung zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß AGB.

  8. E-Mail-Empfang und –Versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam“-E-Mails

    1. PION hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 20 MB.

    2. Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server von PION sowie der Versand über Domains, die über PION registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als „Spam“ bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über PION registrierten Domain abrufbar sind oder die bei PION gehostet werden.

    3. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 100 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.

    4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 8b und/oder Ziffer 8c zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß AGB.

  9. Preise, Entgelt

    1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich immer in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern nicht anders gekennzeichnet.

    2. Rechnungen und Forderungen von PION gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich widerspricht.

    3. Die Höhe des an PION zu entrichtenden Entgelts sowie der Abrechnungszeitraum richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte sind, sofern nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus zu bezahlen.

    4. PION ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um höchstens 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. PION ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht PION ein Sonderkündigungsrecht zu.

    5. Alle berechtigten Forderungen unsererseits sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzüge auf das von uns genannte Bankkonto zu überweisen.

    6. Sämtliche Rechte, welche im Rahmen des Projektes dem Kunden eingeräumt werden sollen, gelten erst nach vollständiger Bezahlung als übertragen und wirksam.

    7. Falls nicht Gründe, welche PION zu vertreten hat, einen späteren als den geplanten Fertigstellungstermin erwirken, ist PION unabhängig des vereinbarten Zahlungsplans berechtigt, Teilrechnungen über die bereits erbrachten Leistungen und damit verbundenen Aufwand zu legen.

    8. Wechsel sind kein zulässiges Zahlungsmittel.

    9. Die Abtretung von Forderungen gegen PION ist ohne die Zustimmung von PION nicht zulässig.

  10. Wertsicherung

    1. Das vereinbarte Entgelt wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise (VPI) wertbezogen. Dabei ist jeweils jener VPI ausschlaggebend, welcher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemessen an seiner Jahreszahl der aktuellste war. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, wird ein an seine Stelle tretender Index oder sonst dem oben genannten VPI möglichst nahe kommender Index für die Wertsicherung der Entgelte herangezogen.

    2. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet die jeweils neue Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.

    3. Die Nichtgeltendmachung der Anpassung der Entgelte auf Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des Entgelts.

  11. Zahlungsverzug

    1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. verrechnet.

    2. Für jede von uns bei Zahlungsverzug ausgesandte Mahnung erkennt der Kunde Mahnspesen in der Höhe von EUR 19,90 an.

    3. Wenn der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht einhält, ist PION berechtigt, seine Leistungserbringung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  12. Laufzeit, Beendigung, Kündigungsfristen

    1. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

    2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt für PION insbesondere dar, wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt, oder der Kunde trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung beseitigt.

    3. Es bedarf keiner Abmahnung, wenn ein solcher Verstoß vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertrages für PION unzumutbar macht. Insbesondere im Falle:

      • gravierender Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. erheblichen Urheberrechtsverstößen durch Speicherung und/oder zum Abruf Bereithalten geschützter Inhalte wie etwa Musik, Bilder, Videos, Software etc.

      • der Speicherung und/oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten, deren Speicherung und/oder das zum Abruf Bereithalten strafbar ist

      • bei Straftaten des Kunden gegen PION selbst oder andere Kunden PIONS, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von PION oder anderer Kunden von PION.

    4. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

    5. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist PION zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann PION sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist PION nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

  13. Mängel, Gewährleistung, Schadenersatz

    1. PION erledigt seine Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen.

    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

    3. Weder leisten wir Gewähr noch haften wir für den (wirtschaftlichen) Erfolg einer von uns erstellten oder betreuten Website. Genau so wenig übernehmen wir die Verantwortung für die Erfüllung der rechtlichen Erfordernisse einer Website (zB: Impressum, Offenlegung, ...).

    4. Für Leistungsstörungen ist PION nur verantwortlich, soweit diese die von ihm nach Vereinbarung zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist PION nicht verantwortlich.

    5. Falls PION oder ein von PION zur Unterstützung zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen beauftragtes Unternehmen nachweislich Opfer von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Einbrüchen, Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen wird, ist PION berechtigt, die Leistungserbringung, an Schaden und Beeinträchtigung gemessen, der Verhinderung angemessen auszusetzen, soweit nicht von PION schuldhaft verursacht. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    6. Etwaige Mängel sind vom Kunden unmittelbar nach Bekanntwerden, jedenfalls aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, PION schriftlich und klar dokumentiert anzuzeigen, widrigenfalls der Kunde keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz wegen des Mangels und etwaige Mangelfolgeschäden mehr geltend machen kann.

    7. Hat der Kunde berechtigter Weise auf Mängel hingewiesen, hat er Anspruch auf kostenlose Behebung der Mängel durch PION. Sind Mängelbehebungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

    8. Bei einem von PION verschuldeten Datenverlust haftet PION ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

    9. PION haftet nur dann für Schäden, die durch den Einsatz seiner Werke entstehen oder entstanden sind, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wobei der Geschädigte für das Vorliegen der Fahrlässigkeit seitens PION die Beweislast trägt.

    10. Weitere Ansprüche gegen PION, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Unerreichbarkeit der Website, entgangenem Gewinn und Vermögensansprüche anderer Art sind ausgeschlossen, soweit dies nach den Bestimmungen des Privatrechts zulässig ist, also jedenfalls im Bereich der leichten und sogenannten "schlichten" groben Fahrlässigkeit.

    11. PION haftet für den einzelnen Schadensfall, der von PION oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, maximal bis zur dreifachen Höhe des Hosting-Jahresentgelts des Kunden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten), jedoch nie mehr als bis zu einem Betrag von EUR 10.000.

    12. Schadenersatzansprüche gegen PION verjähren 6 Monate ab dem Zeitpunkt, wo der Kunde Kenntnis über Schaden und Schädiger erlangt, jedoch spätestens 24 Monate nach Bezug der jeweiligen Leistung.

    13. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

    14. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen.

    15. Mit Forderungen PIONs kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit PION resultieren.

  14. Sperrung, Erstattungskosten

    1. Nimmt PION eine Sperrung vor, so ist PION zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen PIONs. PION wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird er im Falle einer Sperrung, die aufgrund der Inhalte auf dem Webserver erfolgt, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der vom Kunden registrierten Domain selbst, ist PION berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. PION genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen schriftlich an den Kunden übermittelt. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann PION jeweils das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 49,90 EUR) berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).

    2. Liegt offensichtlich (=evident) ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vor, das gegen geltendes Österreichisches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann PION eine Sperrung vornehmen. PION setzt den Kunden hierüber in Kenntnis. PION kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber PION abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.

    3. Hält PION es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vorliegt, das gegen geltendes Österreichisches Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist dies jedoch nicht offensichtlich, setzt PION den Kunden unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Nimmt PION dann dennoch eine Sperrung vor, setzt er den Kunden hiervon in Kenntnis. PION kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde die geforderte schriftliche Stellungnahme abgegeben und Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten PIONs für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite.

    4. Soweit PION von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das PION zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, PION von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten PIONs. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

  15. Vertragsstrafe

    1. Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nachfolgend gelisteter Ziffern dieser AGB, kann PION vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 6.000 EUR verlangen:

      Der Kunde kann die Höhe der von PION im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde ein Unternehmen (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 KSchG) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.

  16. Datenschutz, Datensicherheit

    1. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht von PION jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

  17. Sonstiges

    1. PION ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sein Logo in diesem Zusammenhang abzubilden und eine oberflächliche Projektbeschreibung beizustellen.

    2. Erfährt PION eine Umgründung und/oder ändert PION seine Rechtsform, werden sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf das neue Unternehmen übertragen. Alle Bestimmungen bleiben uneingeschränkt gültig.

    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

    4. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ist Wien. PION behält sich das Recht vor, Klagen wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzubringen.

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