Allgemeine Geschäftsbedingungen

PIONAGB

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen PION und seinen Kunden.

Für unsere Hosting-Dienstleistungen sowie sämtliche Server-bezogenen Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hosting und Serverleistungen.

  1. Definitionen

    1. Nachfolgende Definitionen gelten für alle Bestimmungen in diesen AGB sowie für alle von uns verfassten Angebote und Verträge.

    2. PION Websystems GmbH wird nachfolgend "PION" genannt.

    3. (Potentielle) Kunden, Auftraggeber, Vertragspartner sowie deren jeweiligen Pluralformen werden nachfolgend als "Kunde" bezeichnet.

    4. "Schriftform", "Schriftlichkeit", "schriftlich" bedeuten immer "per Post, Telefax oder E-Mail".

  2. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen PION und dem Kunden.

    2. Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Geschäftspartners, welche den (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen von PION widersprechen, sind nicht anwendbar, außer PION hat der Anwendbarkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    3. Die AGB von PION gelten außerdem für alle weiteren geschäftlichen Vereinbarungen (Folgeaufträge, Folgegeschäfte) uneingeschränkt.

    4. Widersprechen einzelne Bestimmungen in einem von PION schriftlich gestellten Angebot oder Vertrag einzelnen Bestimmungen in diesen AGB, dann genießen die jeweiligen Vertragsbestimmungen Vorrang.

    5. PION behält sich das Recht auf Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB vor, solange diese unter Berücksichtigung der Interessen PIONs für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Änderung nicht binnen 3 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wurde. Von diesem Gebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Die Klausel ist nicht anwendbar für die vertraglichen Hauptleistungen.

    6. Die vorliegenden AGB gelten ab dem 01.05.2011.

  3. Angebote, Verträge

    1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Kostenabschätzungen, Preisangaben von PION sind immer freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges angegeben ist.

    2. Angebote von PION können nur dann verbindlich sein, wenn sie wörtlich als solche gekennzeichnet dem Kunden schriftlich zugegangen sind und von einem vertretungsbefugten Organ übermittelt/übergeben wurden.

    3. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

    4. Schriftliche Angebote und Verträge geben das Vereinbarte vollständig wieder. Es gelten keine mündlichen Nebenabreden.

    5. Unsere Angebote sind stets als Gesamtangebote zu betrachten. Der Kunde kann nur dann einzelne Teilleistungen auswählen, wenn das im Angebot ausdrücklich festgehalten oder von PION ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

    6. Angebote von PION müssen zu ihrer Wirksamkeit binnen 72 Stunden ab Zugang angenommen werden, sofern im Angebot keine andere Frist festgesetzt wurde.

    7. Angebote von PION können ausschließlich schriftlich angenommen werden.

    8. Angebote und Verträge sind Eigentum von PION und vertraulich. Ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung von PION ist der Kunde berechtigt, es an Dritte weiterzugeben. Bei Missbrauch behält sich PION rechtliche Schritte vor.

    9. PION ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis einer oder mehrerer Personen zu überprüfen oder sicherzustellen, wenn diese glaubwürdig als Vertretungsbefugte des (potentiellen) Geschäftspartners auftreten. Deren Erklärungen sind für den Kunden verbindlich.

  4. Rücktrittsrecht, Fristen

    1. Sofern nicht Gründe, welche PION schuldhaft verursacht hat, ausschlaggebend für einen Rücktritt vom Vertrag sind, steht PION jedenfalls eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und in diesem Zusammenhang angefallene Aufwände zu. Maßgeblich sind die Stunden- und Tagessätze auf Regiebasis laut unserer jeweils aktuellen, allgemeinen Preisliste.

    2. PION ist berechtigt, sein Angebot zurückzuziehen beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde relevante, sich auf PION nachteilig auswirkende, projektspezifische Umstände PION nicht rechtzeitig zur Kenntnis gebracht hat.

    3. Falls Gründe, welche der Kunde zu vertreten hat, die Leistungserbringung durch PION unmöglich, unzumutbar oder unverhältnismäßig machen, ist PION berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    4. Falls PION oder ein von PION zur Unterstützung zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen beauftragtes Unternehmen nachweislich Opfer von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Einbrüchen, Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen wird, ist PION berechtigt, den Fertigstellungstermin, an Schaden und Beeinträchtigung gemessen, der Verhinderung angemessen nach hinten zu verschieben.

    5. Damit PION die rechtzeitige Fertigstellung seiner Produkte und Leistungen gewährleisten kann, muss der Kunde alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten so bald wie möglich zur Verfügung stellen. Wenn PION dem Kunden verschiedene Umsetzungsalternativen zur Auswahl vorlegt, muss der Kunde möglichst rasch eine Entscheidung finden und sie PION mitteilen.

    6. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Entscheidungsfindung oder einer vereinbarten Bereitstellung von Daten in Verzug, so schiebt sich der Fertigstellungstermin abhängig von unserer Kapazitätsplanung, aber mindestens um die Verzugsdauer nach hinten.

  5. Verantwortlichkeiten des Kunden

    1. Der Kunde versichert und haftet dafür, dass er über alle erforderlichen Rechte, wie sie PION zur Verarbeitung und Verwendung benötigt, an jenen Texten, Dateien, Grafiken, Videos und sonstigen Inhalten verfügt, welche er PION im Rahmen des Projekts zur Verfügung stellt oder anweist zu verwenden.

    2. Zudem ist der Kunde für alle rechtlichen Erfordernisse und notwendigen Genehmigungen zur Betreibung seiner Website oder des Systems verantwortlich.

  6. Projektbeginn, Projektende, Abnahme

    1. Das Zustandekommen eines gültigen Vertrages, insbesondere durch rechtzeitige Annahme eines unserer verbindlichen Angebote, definiert den Beginn der Beauftragung, des Projektes.

    2. Ein Auftrag, Projekt oder Teilprojekt wird durch Abnahme der jeweils vereinbarten Leistung beendet.

    3. Die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen hat durch den Kunden binnen 14 Kalendertagen ab Aufforderung zu geschehen, widrigenfalls sie nach Bereitstellung zum Download auf unseren Server und nach einer entsprechenden Nachricht via E-Mail an den Kunden als abgenommen gelten.

    4. Jedenfalls als abgenommen gelten unsere Werke, sobald sie im vorgesehenen Produktivbetrieb eingesetzt werden.

  7. Konzept, Nutzung, Urheberrecht

    1. PION behält sämtliche Urheber-, Eigentums- und Verwertungsrechte an all seinen Konzepten und Werken.

    2. Es ist dem Kunden untersagt, die Werke von PION oder Teile davon zu veröffentlichen, sie weiterzugeben oder sonstwie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Werke oder Teile davon zu verkaufen oder damit zu handeln. Die bestimmungsgemäße Nutzung ist selbstverständlich erlaubt. Bei Missbrauch ist PION berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

    3. Falls der Kunde PION nicht beauftragt, sind alle von PION bereitgestellten Unterlagen, Materialien und Ausdrucke zurückzugeben oder zu vernichten und alle elektronischen Daten in diesem Zusammenhang endgültig zu löschen.

    4. Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht über die im Leistungsumfang genannten Leistungen eingeräumt. Das Nutzungsrecht gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zeitlich sowie örtlich uneingeschränkt und ausschließlich für die bestimmungsgemäße Nutzung.

    5. Sämtliche Rechte, welche dem Kunden eingeräumt werden, sind nicht übertragbar.

  8. Preise, Entgelt

    1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich immer in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern nicht anders gekennzeichnet.

    2. Rechnungen und Forderungen von PION gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich widerspricht.

    3. Alle berechtigten Forderungen unsererseits sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzüge auf das von uns genannte Bankkonto zu überweisen.

    4. Sofern nicht anders angegeben, werden mit Annahme des Angebots 50% der Projektkosten als Anzahlung fakturiert und unmittelbar fällig. Der Restbetrag wird bei Abnahme in Rechnung gestellt.

    5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. verrechnet.

    6. Für jede von uns bei Zahlungsverzug ausgesandte Mahnung erkennt der Kunde Mahnspesen in der Höhe von EUR 19,90 an.

    7. Wenn der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht einhält, ist PION berechtigt, seine Leistungserbringung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

    8. Sämtliche Rechte, welche im Rahmen des Projektes dem Kunden eingeräumt werden sollen, gelten erst nach vollständiger Bezahlung als übertragen und wirksam.

    9. Falls nicht Gründe, welche PION zu vertreten hat, einen späteren als den geplanten Fertigstellungstermin erwirken, ist PION unabhängig des vereinbarten Zahlungsplans berechtigt, Teilrechnungen über die bereits erbrachten Leistungen und damit verbundenen Aufwand zu legen.

    10. Wechsel sind kein zulässiges Zahlungsmittel.

    11. Die Abtretung von Forderungen gegen PION ist ohne die Zustimmung von PION nicht zulässig.

  9. Wertsicherung

    1. Das vereinbarte Entgelt wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise (VPI) wertbezogen. Dabei ist jeweils jener VPI ausschlaggebend, welcher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemessen an seiner Jahreszahl der aktuellste war. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, wird ein an seine Stelle tretender Index oder sonst dem oben genannten VPI möglichst nahe kommender Index für die Wertsicherung der Entgelte herangezogen.

    2. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet die jeweils neue Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.

    3. Die Nichtgeltendmachung der Anpassung der Entgelte auf Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des Entgelts.

  10. Mängel, Gewährleistung, Schadenersatz

    1. PION erledigt seine Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen.

    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

    3. Weder leisten wir Gewähr noch haften wir für den (wirtschaftlichen) Erfolg einer von uns erstellten oder betreuten Website. Genau so wenig übernehmen wir die Verantwortung für die Erfüllung der rechtlichen Erfordernisse einer Website (zB: Impressum, Offenlegung, ...).

    4. Etwaige Mängel sind vom Kunden unmittelbar nach Bekanntwerden, jedenfalls aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, PION schriftlich und klar dokumentiert anzuzeigen, widrigenfalls der Kunde keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz wegen des Mangels und etwaige Mangelfolgeschäden mehr geltend machen kann.

    5. Hat der Kunde berechtigter Weise auf Mängel hingewiesen, hat er Anspruch auf kostenlose Behebung der Mängel durch PION. Sind Mängelbehebungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

    6. Der Kunde verliert sofort sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, sobald er oder Dritte Werke von PION auch nur geringfügig ändern, insbesondere durch Modifikationen im Quelltext, aber auch bei Änderungen der elektronischen Umgebung (Schnittstellen, Hardware oder Software sowie deren Komponenten), wenn unsere Werke speziell auf diese abgestimmt sind.

    7. PION haftet nur dann für Schäden, die durch den Einsatz seiner Werke entstehen oder entstanden sind, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wobei der Geschädigte für das Vorliegen der Fahrlässigkeit seitens PION die Beweislast trägt.

    8. Weitere Ansprüche gegen PION, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Unerreichbarkeit der Website, entgangenem Gewinn und Vermögensansprüche anderer Art sind ausgeschlossen, soweit dies nach den Bestimmungen des Privatrechts zulässig ist, also jedenfalls im Bereich der leichten und sogenannten "schlichten" groben Fahrlässigkeit.

    9. PION haftet für den einzelnen Schadensfall maximal bis zur Höhe des Nettoauftragswertes, jedoch nie mehr als bis zu einem Betrag von EUR 10.000.

    10. Schadenersatzansprüche gegen PION verjähren 6 Monate ab dem Zeitpunkt, wo der Kunde Kenntnis über Schaden und Schädiger erlangt, jedoch spätestens 24 Monate nach Abnahme der jeweiligen Leistung.

  11. Sonstiges

    1. PION ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sein Logo in diesem Zusammenhang abzubilden und eine oberflächliche Projektbeschreibung beizustellen.

    2. Erfährt PION eine Umgründung und/oder ändert PION seine Rechtsform, werden sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf das neue Unternehmen übertragen. Alle Bestimmungen bleiben uneingeschränkt gültig.

    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

    4. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ist Wien. PION behält sich das Recht vor, Klagen wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzubringen.

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